Häufig gestellte Fragen
VORAUSSETZUNGEN
Wir prüfen vorab per Google Maps und anhand der Fotos des Kunden den Zustand des Gebäudes und die Größe des Dachs. Nach der Vertragsunterzeichnung und der Bestätigung des Netzanschlusses, überprüft nochmal ein Techniker vor Ort die Gegebenheiten. F: Kann die Anlage
Solange die Statik es zulässt, ja! Die meisten Dacheindeckungen sind unproblematisch und können von uns mit Solarmodulen belegt werden. Es gibt aber ein paar Fälle, bei denen wir leider keine PV-Anlage verbauen können.
Hier die Ausnahmen:
Reetdach:
Reetdächer brauchen viel Luft, Licht, Wärme und auch Pflegemaßnahmen. Daher ist hier eine Belegung mit Solarmodulen unvorteilhaft und wird von uns nicht durchgeführt.
Bitumen Dach:
Bitumen findet man meist bei Flachdächern - z.B. auf Garagen. Dort ist eine Belegung unproblematisch. Auf Dächern mit Neigung hingegen kann keine PV-Anlage installiert werden.
Ziegel mit Einbetonierung:
Dieser Fall kommt selten vor, aber dennoch gilt: Dächer mit einbetonierten Ziegeln können wir leider nicht belegene.
Asbesthaltige Dächer:
Wenn das Dach asbesthaltig ist, wäre es nicht nur gesundheitsgefährdend dort Solarmodule anzubringen, sondern auch strafbar für den Hauseigentümer. Asbestdächer sind also ausgeschlossen!
Generell kommt es darauf an um welche Gegenstände es sich handelt. Z.B. können Abluftrohre von einem WC abgeschnitten und mit einem flexiblen Rohr Richtung First gelegt werden. Andere „Störfaktoren“ müssen eben ausgespart werden.
Wir bevorzugen außen am Haus entlang zu gehen und nicht ins Haus zu müssen. Das kommt aber ganz auf die Gegebenheiten vor Ort an.
Ja - auch hier nur wieder eine Frage der Statik.
Ja, solange noch Platz auf dem Dach ist. Dabei ist es auch egal, ob die bestehenden Module von einem anderem Hersteller sind oder nicht oder ob es sich um Solarmodule oder z.B. Solarthermie handelt. Auch Batterien können übrigens bei den Wechselrichtern nachgerüstet werden.
Bisher gab es noch keinen Fall indem sich das gelohnt hätte. Meist sind die Dachflächen für den hohen Stromverbrauch nicht ausreichend, sodass der komplette Solarstrom eh tagsüber direkt verbraucht wird.
Nein, der Kunde muss aber natürlich mündig sein.
Nein, aktuell nicht.
Ja, das geht, solange sie über den gleichen Zähler läuft wie der Haushaltsstrom.
Ja, der Mindestverbrauch liegt bei 3.000 kWh / 4,5 kWp, bzw. bei Gewerbe bei 30 kWp.
Grundsätzlich ja. Die Fläche sollte mindestens 1 Hektar betragen. Hier kann einfach individuell angefragt werden.
Wenn ich eine Leiter brauche, gilt das Dach als nicht begehbar. Wenn z.b. Dachfenster für einen Ausstieg vorhanden sind, dann gilt es als begehbar. (Diese Information ist auf dem Dokument "Angaben zum Objekt" zu vermerken)
Eine Monatsabrechnung genügt.
KOSTEN UND KONDITIONEN
Sie erwerben die Anlage entweder als Kaufoption oder mit unserem Mietmodell. Bei der Kaufoption geht die Anlage sofort in Ihren Besitz über, jedoch fallen keine weitere Kosten für die Installation und Inbetriebnahme an.
Entscheiden Sie sich für das Mietmodell so schließen wir mit einen Mietvertrag über 20 Jahre ab, die Installation und Inbetriebnahme ist ebenfalls kostenlos. Im Mietmodell profitieren Sie weiterhin von der Wartung und Instandhaltung über die Länge der Vertragslaufzeit. Nach zehn Jahren wird im Mietmodell der Batteriespeicher ebenfalls einmalig getauscht, falls Sie bei Ihrem Angebot einen Batteriespeicher gewünscht haben.
Die aktuellen Preise für Deutschland & Österreich findest du in den jeweiligen Preisblättern die dir zugesendet werden. Alle Preise (DE und AT) sind Gesamtpreise - das heißt, da es sich um selbst produzierten Solarstrom handelt, fallen keine Netzentgelte, Stromsteuern o.ä. zusätzlich an!
Das ist kein Problem. Es wird genau das abgerechnet was der Kunde auch verbraucht. Wenn er mehr oder weniger verbraucht hat als angenommen, bekommt er in der Jahresabrechnung eine Nachzahlung oder eine Gutschrift und der Abschlag wird ggf. angepasst. Also so wie bisher auch.
In diesem Fall wird der Strom wieder ganz normal aus dem Netz bezogen - das heißt zu den Konditionen des Tarifs, den der Kunde abgeschlossen hat. Der Berater vor Ort ist natürlich auch weiterhin gerne bei der Wahl des Stromtarifs behilflich.
Insofern Sie sich für das Mietmodell entschieden haben, der Hersteller der Anlage. Gewartet wird ca. einmal pro Jahr vor Ort. Die Funktion der Anlage wird aber ständig digital überwacht.
Insofern Sie sich für das Mietmodell entschieden haben, versichert der Hersteller die Anlage und übernimmt auch die Kosten hierfür. Dennoch sollte der eigenen Wohngebäudeversicherung die Anlage gemeldet werden, da diese für Schäden aufkommen muss, die vom Gebäude ausgehen. In der Regel erhöht das den Beitrag aber nicht oder nur geringfügig!
Die Kosten trägt der Dachbesitzer. Wenn der Schaden von der PV-Anlage ausgeht, trägt die Kosten der Hersteller.
Ja, einmalig 100€ brutto für Privatkunden und 1000€ für Gewerbekunden
Die Vergütung ist individuell, bitte einfach ein Angebot anfragen.
ABLAUF
Im Durchschnitt ca. 6 Monate. Dies ist abhängig von der Netzabfrage und letztlich natürlich auch der Installation an sich.
20 Jahre werden immer fix festgelegt. Zusätzlich kann der Hersteller dreimal um jeweils 3 Jahre verlängern, es sei denn dies wird mit dem zusätzlichen Vertrag "Übernahme der PV-Anlage" ausgeschlossen.
Der Vertriebspartner vorrangig.
Der Kunde kann nach 20 Jahren die Anlage für 1€ kaufen. Dazu ist ein zusätzlicher Kaufvertrag notwendig - daher diesen Wunsch unbedingt vorab ansprechen! (Das gilt nur für Privatkunden!)
Ja, aber natürlich wird es nicht neu eingedeckt. (Bohrlöcher werden z.B. ordnungsgemäß geschlossen und abgedichtet)
Bei einem Verkauf (oder auch Erbe) geht geht der Mietvertrag, der Wartungsvertrag und der Dachflächennutzungsvertrag auf den neuen Besitzer über. Ein Verkauf des Gebäudes steht dem Kunde jederzeit offen - die Zustimmung vom Hersteller muss vorher nicht eingeholt werden. Ein vorzeitiger Abbau der Anlage ist allerdings nicht möglich. Bei einem Leerstand speist der Hersteller den Strom ein. Bezahlt werden muss grundsätzlich nur der verbrauchte Strom.
Es gibt 3 Verträge! Zum einen ist das der Dachflächennutzungsvertrag, der Mietvertrag und der Wartungsvertrag. Alle 3 müssen komplett vom Kunden ausgefüllt und unterschrieben werden. Zusätzlich wird ein 4. Vertrag benötigt, wenn der Kunde die Anlage nach 20 Jahren kaufen möchte.
Sollte der Hersteller Insolvenz anmelden, so ist das für den Kunden auch kein Problem. Wenn es einen Insolvenzverwalter oder ein Unternehmen gibt, die das Geschäft übernehmen, so läuft der Vertrag mit den bestehenden Konditionen weiter. Wenn nicht, geht die Anlage in den Besitz des Kunden über.
PRODUKT & TECHNIK
Der Hersteller bietet Batteriespeicher von 5kW bis 30 kW im modularen Aufbau an. Dazu aber bitte folgendes unbedingt beachten: Eine Speicherlösung ist nur möglich, wenn der Strom aus dem Speicher auch möglichst täglich & vollständig genutzt werden kann. Dies ist im Regelfall nur bei Privatkunden möglich, die relativ hohe Verbräuche oder Verbrauchsspitzen durch Elektroautos oder Wärmepumpen haben.
Mit 1 kWp lassen sich rund 1.000 kWh Solarstrom pro Jahr erzeugen, dafür sind etwa 7 bis 10 qm Dachfläche erforderlich. Ein Haushalt mit vier Personen benötigt beispielsweise im Durchschnitt eine Photovoltaikanlage mit
Eine 100%ige Autarkie ist maximal in den sonnenreichen Sommermonaten möglich. In den Wintermonaten wird der Kunde somit mehr Strom aus dem Netz benötigen, da auch die ggf. vorhandene Batterie hier nicht komplett vollgeladen werden kann.
Kaufangebote können derzeit angefragt werden - Cloud Lösungen nicht.
Ja eine Blackout Lösung kann angeboten werden.
Nein, aktuell nicht.
Ja. Auch das geht, solange alles über einen Stromzähler läuft!
Über eine browserbasierte Seite ist die Überwachung selbstverständlich möglich. Dort sind Daten wie z.B. der Batterieladestand und der aktuelle Solarstromverbrauch zu sehen.